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Anfragen stellen
Rufen Sie zunächst den Online-Dienst auf, den Sie nutzen möchten (Aufrufen eines Online-Dienstes). Folgen Sie anschließend den Hinweisen des Online-Dienstes, um eine Anfrage abzusenden. Sobald eine Nachricht auf Ihre Anfrage in Ihrem Postfach vorliegt, werden Sie von uns durch den Hinweis "Posteingang (ungelesen)" in der rechten Spalte informiert. In Einzelfällen kann die Bearbeitung einer Anfrage länger dauern. Wenn die Nachrichtvorliegt, benachrichtigen wir Sie per E-Mail.
Abmeldung
Bitte melden Sie sich von der rlp-Service ab, bevor Sie den Browser schließen. Sie werden nicht automatisch abgemeldet. Wenn noch eine Nachricht für Sie offen ist, wird diese an die aus Sicht des rlp-Service noch aktive Sitzung geschickt, und Sie erhalten keine E-Mail-Benachrichtigung.
Anmeldung
Um sich an den rlp-Service anmelden zu können, müssen Sie Cookies zulassen. Wenn Sie als registrierter Benutzer für die Online-Dienste des rlp-Service freigeschaltet sind, können Sie sich jederzeit mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort anmelden und die Online-Dienste nutzen. Dazu klicken Sie auf "Anmelden“ in der rechten Spalte. Die Anmeldung ist im Gegensatz zur Registrierung immer wieder notwendig, wenn Sie mit den Online-Diensten arbeiten oder Ihre Registrierungsdaten ändern möchten.
Nachrichten aufrufen
Die Antworten auf Ihre Anfragen werden in Ihrem Postfach bereitgestellt. Klicken Sie auf "Posteingang (ungelesen)", um eine Übersicht über alle neuen Nachrichten zu erhalten. Wählen Sie anschließend eine Nachricht aus, um sich das Ergebnis darstellen zu lassen. Bei kostenpflichtigen Online-Diensten kann es sein, dass Sie vor der Anzeige der Nachricht die Bezahlung durchführen müssen. Achtung: Da die Nachrichten in Ihrem Postfach nach einer bestimmten Zeit –frühestens jedoch nach 30 Tagen- automatisch gelöscht werden, sollten Sie die Nachrichten ausdrucken oder abspeichern. Die Aufbewahrungsfristen der Nachrichten richten sich nach dem benutzten Online-Dienst.
Nachrichten ausdrucken
Die Nachrichten in Ihrem Postfach können Sie ausdrucken, indem Sie die gewünschte Nachricht aufrufen, auf "Druckansicht" klicken und das Dokument über die Druckfunktion Ihres Browsers ausdrucken.
Nachrichten löschen
Die Nachrichten in Ihrem Postfach können Sie löschen, indem Sie in Ihrem Postfach unter dem Menüpunkt "Posteingang (gelesen)" die zu löschenden Nachrichten per Auswahlfeld auswählen und danach auf "löschen" klicken.
Nachrichten speichern
Die Nachrichten in Ihrem Postfach können Sie auf Ihrem PC speichern, indem Sie die zu speichernde Nachricht aufrufen und in dem Menü Ihres Browsers unter "Datei“ den Punkt "Speichern unter ...“ wählen. Auf diesem Weg können Sie auch die Druckansicht Ihrer Nachricht speichern.
Antwortstatus
In Ihrem Postfach können Sie unter dem Menüpunkt "Posteingang (ungelesen)“ bzw. "Posteingang (gelesen)" einsehen, zu welchen Anfragen bereits eine Nachricht vorliegt und ob Sie die Nachricht bereits gelesen haben. Tipp: Sie können an den Zahlen vor den Menüpunkten erkennen, wie viele Nachrichten bereitliegen.
Aufbewahrungsfristen von Nachrichten
Die Aufbewahrungsfrist von Nachrichten in Ihrem rlp-Service-Postfach beträgt 30 Tage.
Aufrufen eines Online-Dienstes
Um einen Online-Dienst aufzurufen, klicken Sie bitte auf den entsprechenden Online-Dienst. Sie erhalten zunächst nähere Informationen über den Online-Dienst und gelangen dann über "weiter“ direkt in den Online-Dienst. Sind Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht registriert oder angemeldet, können Sie von der Einstiegsseite eines Online-Dienstes direkt zur Registrierung bzw. Anmeldung wechseln. Sollten Sie für den gewählten Online-Dienst nicht freigeschaltet sein, erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis.
Benutzerkonto löschen
Wenn Sie nicht mehr den rlp-Service nutzen wollen, können Sie Ihr Benutzerkonto löschen. Melden Sie sich dazu an und wählen Sie in der rechten Spalte den Punkt "Benutzerprofil“. In der mittleren Spalte können Sie nun den Punkt "Benutzerkonto löschen“ anklicken. Bitte beachten Sie, dass Ihr Benutzerkonto zunächst deaktiviert wird. Nach sechs Monaten werden Ihre Daten dann endgültig gelöscht. Näheres erfahren Sie in der Datenschutzerklärung .
Benutzerprofil bearbeiten
Wenn Sie als Bürgerin oder Bürger oder als Administrator einer Firma / Behörde Ihr Benutzerprofil bearbeiten möchten, melden Sie sich an und klicken dann in der rechten Spalte auf "Benutzerprofil“. Nun können Sie Änderungen an Ihren Daten vornehmen. Nur Daten in Sperrfeldern können nicht von Ihnen verändert werden.
Bürgerregistrierung
Um die "1-Schlüssel-Dienste", "2-Schlüssel-Dienste" und "3-Schlüssel-Dienste" des rlp-Service nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig registrieren. Danach können Sie sich einfach mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort anmelden und die Online-Dienste nutzen. Die Registrierung erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung. Alle Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung behandelt. Pflichtfelder, die zwingend ausgefüllt werden müssen, sind mit einem * gekennzeichnet. Achtung: Die Einträge in einigen Feldern können nach der Registrierung nicht mehr von Ihnen verändert werden, da es sich um Sperrfelder handelt.
Cookie
Ein "Cookie" ist ein Datenelement, das eine Website an Ihren Browser schicken kann, um es dort auf Ihrem System zu speichern. Wir benutzen Sitzungs-Cookies, um damit Informationen aus einer Website an Ihre Bedürfnisse anpassen zu können. Sie existieren nur, während Sie beim rlp-Service angemeldet sind. Sobald Sie sich abmelden, werden sie gelöscht. Die meisten Browser können Sie so einstellen, dass Sie benachrichtigt werden, wenn Sie ein Cookie erhalten. Dann können Sie selbst entscheiden, ob Sie das akzeptieren wollen oder nicht. Um den rlp-Service benutzen zu können, müssen Sie diese Sitzungs-Cookies zulassen. Unsere Seiten verwenden weder Cookies noch andere Techniken, die dazu dienen das Zugriffsverhalten der Nutzer nachzuvollziehen.
Datenschutz
Alle Ihre Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung behandelt. Die Kommunikation mit dem rlp-Service und den Online-Diensten erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung (SSL, 128 Bit) damit werden die Daten während der Übertragung vor einem unbefugten Zugriff geschützt.
Fehlermeldungen
Wenn Sie Eingabefelder mit unzulässigen Werten ausfüllen oder leer lassen, erscheint eine Fehlermeldung. Die Fehlermeldung erscheint in roter Schrift direkt unter dem jeweiligen Eingabefeld.
Firmen- /Behördenregistrierung
Firmen / Behörden registrieren einen Administrator und einen Vertreter. Die Aufgabe des Administrators ist es, die Firmenbenutzer einzurichten und Ihnen Berechtigungen
Firmen-Administrator
Der Administrator ist ein/e Mitarbeiter/in Ihrer Firma / Behörde. Er/Sie führt online die Registrierung Ihrer Firma / Behörde durch und kann anschließend weitere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Ihrer Firma / Behörde als Benutzer des rlp-Service einrichten und verwalten. Achtung: Die Funktion des Administrators dürfen nur volljährige Personen wahrnehmen. Der Administrator hat beim rlp-Service folgende Aufgaben:
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Firma / Behörde registrieren
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Firmendaten / Administrator-Daten pflegen
Möchten Sie als Administrator oder Vertreter die eingegebenen Unternehmensdaten oder Ihre persönlichen Administrator-Daten ändern, melden Sie sich bitte an und wählen Sie in der rechten Spalte den Punkt "Benutzerprofil“. Sie können dann die gewünschten Änderungen durchführen und speichern. Nur Daten in Sperrfeldern können nicht von Ihnen verändert werden.
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Administrator / Vertreter ändern oder löschen
Möchten Sie als Administrator oder Vertreter einen Administrator / Vertreter ändern oder löschen, melden Sie sich bitte an und wählen Sie in der rechten Spalte den Punkt "Registrierungsdaten". In der mittleren Spalte können Sie nun den Punkt "Registrierungsdaten bearbeiten / löschen" anklicken. Sie erhalten daraufhin eine Übersicht über alle eingerichteten Benutzer. Ihr Vertreter ist kursiv dargestellt und unterscheidet sich so von den Benutzern. Rechts daneben sehen Sie pro Benutzer Symbole für die Funktionen "bearbeiten" (Bleistift) und "zum Löschen markieren" (Papierkorb). Wenn Sie einen Administrator löschen möchten, klicken Sie bitte auf den Papierkorb und danach auf "Markierte löschen". Hinweis: Es kann maximal zwei Administratorkonten geben (ein Administrator und ein Vertreter); Administrator und Vertreter haben die gleichen Rechte. Wir empfehlen schon bei der Erstregistrierung einen Vertreter einzurichten, denn sollte der Administrator nicht / nicht mehr verfügbar sein, kann kein anderer Benutzer einen weiteren Administrator einrichten oder die Firmendaten bearbeiten.
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Benutzer einrichten
Möchten Sie als Administrator neue Benutzer Ihres Unternehmens einrichten, melden Sie sich bitte an und wählen Sie in der rechten Spalte den Punkt "Registrierungsdaten“. In der mittleren Spalte können Sie dann den Punkt "Benutzer einrichten“ anklicken und neue Benutzer einrichten. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Feldern "Vorname", "Benutzername" sowie "Anrede" um Sperrfelder handelt.
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Registrierungsdaten ändern / löschen
Möchten Sie als Administrator Daten der von Ihnen eingerichteten Benutzer ändern oder löschen, melden Sie sich bitte an und wählen Sie in der rechten Spalte den Punkt "Registrierungsdaten“. In der mittleren Spalte können Sie nun den Punkt "Registrierungsdaten bearbeiten / löschen“ anklicken. Sie erhalten daraufhin eine Äbersicht über alle eingerichteten Benutzer sowie deren Benutzernamen und Organisationseinheit. Rechts daneben sehen Sie pro Benutzer Symbole für die Funktionen "bearbeiten“ (Bleistift) und "zum Löschen markieren“ (Papierkorb). Wenn sie Registrierungsdaten ändern möchten, klicken Sie bitte auf den Bleistift. Sie gelangen dann zu den Registrierungsdaten und können diese ändern. Wenn Sie Registrierungsdaten löschen möchten, klicken Sie bitte auf den Papierkorb und danach auf "Markierte löschen“. Sie können auch mehrere Benutzer auf einmal löschen.
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Benutzern Online-Dienste und Rollen zuweisen
Nachdem Sie als Administrator Mitarbeiter Ihres Unternehmens als Benutzer eingerichtet haben, müssen Sie festlegen, wer welchen Online-Dienst nutzen darf. Dazu melden Sie sich bitte an und wählen Sie in der rechten Spalte den Punkt "Online-Dienste“. In der mittleren Spalte können Sie nun den Punkt "Online-Dienste zuweisen“ anklicken. Sie erhalten daraufhin eine übersicht über alle eingerichteten Benutzer. Setzen Sie nun bei einem oder mehreren Benutzern ein Häkchen und wählen Sie den für diese Benutzer gewünschten Online-Dienst aus.
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Freischaltung von Online-Diensten beantragen
Möchten Sie als Administrator für Ihre Firma die Nutzung weiterer Online-Dienste beantragen, melden Sie sich bitte an und wählen Sie in der rechten Spalte den Punkt "Online-Dienste“. Sie können nun in der mittleren Spalte den Punkte "weitere Online-Dienste auswählen“ anklicken. Wenn Sie die gewünschten Online-Dienste ausgewählt und die notwendigen Faxe ausgedruckt haben, klicken Sie bitte auf "Freischaltung beantragen“. Senden Sie die Faxe unterschrieben an die angegebene Faxnummer. Sobald Ihre Firma für einen Online-Dienst freigeschaltet ist, bekommen Sie eine E-Mail.
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Online-Dienste aus dem Firmenprofil / Behördenprofil löschen
Möchten Sie als Administrator die Freischaltung Ihres Unternehmens für bestimmte Online-Dienste löschen, melden Sie sich an und wählen Sie in der rechten Spalte den Punkt "Online-Dienste“. In der mittleren Spalte können Sie nun den Punkt "Online-Dienste löschen“ anklicken. Sie erhalten eine Übersicht über alle freigeschalteten Online-Dienste. Rechts neben den Online-Diensten sehen Sie pro Online-Dienst ein Symbol für die Funktion "zum Löschen markieren“ (Papierkorb). Klicken Sie bei allen zu löschenden Online-Diensten auf den Papierkorb und anschließend auf "markierte löschen“. Die Online-Dienste stehen Ihrer Firma nun nicht mehr zur Nutzung zur Verfügung.
Passwort vergessen
Wenn Sie als Bürgerin oder Bürger oder als Administrator einer Firma / Behörde Ihr Passwort vergessen haben, wählen Sie bitte in der rechten Spalte den Punkt "Anmelden“. Klicken Sie dann auf "Passwort vergessen“, geben Sie Ihren Benutzernamen ein und klicken Sie auf "Passwort zusenden“. Sind Sie als Bürgerin oder Bürger für "1-Schlüssel-Dienste“ registriert, wird Ihnen das neue Passwort per E-Mail zugestellt. (Hinweis: Wenn Sie das Passwort aus der E-Mail in den Browser kopieren, achten Sie bitte darauf, dass sie keine zusätzlichen Leerzeichen am Anfang oder Ende des Passwortes mitkopieren. Das Passwort wird mit zusätzlichen Leerzeichen nicht erkannt.) Sind Sie für "2-Schlüssel-Dienste“ registriert, so erfolgt die Zusendung des neuen Passwortes per Post. Sind Sie als Administrator einer Firma / Behörde registriert, bekommen Sie das neue Passwort ebenfalls per Post. Das neue Passwort wird elektronisch erzeugt und ist nur Ihnen bekannt. Bei der nächsten Anmeldung beim rlp-Service werden Sie aufgefordert, das neue Passwort durch ein selbstgewähltes zu ersetzen. Wenn Sie als Benutzer(in) einer Firma / Behörde Ihr Passwort vergessen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Administrator.
Pflichtfelder
Pflichtfelder sind Eingabefelder, die zwingend ausgefüllt werden müssen. Ohne eine Eingabe in diesen Feldern kann Ihre Registrierung nicht erfolgen. Pflichtfelder sind immer mit einem * gekennzeichnet.
Postfach
In Ihrem Postfach können Sie einsehen,
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welche Anfragen noch in Bearbeitung sind (Postausgang),
-
für welche Anfragen neue Antworten vorliegen (Posteingang (gelesen)),
-
welche Nachrichten Sie bereits gelesen haben (Posteingang (gelesen)).
Tipp: Sie können an den Zahlen vor den Menüpunkten erkennen, wie viele Nachrichten bereitliegen. Die Menüpunkte des Postfachs können Sie durch Anklicken aufrufen. Wählen Sie anschließend eine Nachricht aus, um sich das Ergebnis anzeigen zu lassen. Bitte beachten Sie die Aufbewahrungsfrist für Nachrichten.
Registrierung:
Registrierung für Bürgerinnen und Bürger (private Internetnutzer)
Um die "1-Schlüssel-Dienste“ und "2-Schlüssel-Dienste" des rlp-Service nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig registrieren. Danach können Sie sich einfach mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort anmelden und die Online-Dienste nutzen. Die Registrierung erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung. Alle Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung behandelt. Pflichtfelder, die zwingend ausgefüllt werden müssen, sind mit einem * gekennzeichnet. Achtung: Die Einträge in einigen Feldern können nach der Registrierung nicht mehr von Ihnen verändert werden, da es sich um Sperrfelder handelt.
Registrieren (Schritt 1 von 4) Tragen Sie in diesem Schritt bitte Ihre persönlichen Zugangsdaten ein. Leerzeichen in Benutzername, E-Mailadresse oder Passwort sind nicht erlaubt. Ihre Zugangsdaten sind:
-
ihre E-Mail-Adresse
-
Eine E-Mail-Adresse ist zwingend erforderlich, damit wir mit Ihnen kommunizieren können. Umlaute in der E-Mail-Adresse sind noch nicht erlaubt.
-
ein selbstgewählter Benutzername, der
-
zwischen 4 und 40 Zeichen lang sein darf
-
Buchstaben und / oder Ziffern enthalten darf
-
die Sonderzeichen @, - und _ enthalten darf
Groß- und Kleinschreibung wird bei dem Benutzernamen nicht beachtet.
-
ein selbstgewähltes Passwort, das
-
zwischen 8 und 20 Zeichen lang sein darf
-
mindestens 2 der 3 folgenden Kriterien erfüllen muss:
1. Gemischte Groß-/Kleinschreibung 2. Ziffern 3. Sonderzeichen Bitte beachten Sie auch den Hinweis zum Passwort vergeben.
Tipp: Bei der Eingabe Ihrer Daten können Sie mit der Tabulatortaste in das jeweils nächste Feld springen. Selbstverständlich können Sie auch mit der Maus die entsprechenden Felder anklicken und Ihre Daten eingeben bzw. verändern.
Registrieren (Schritt 2 von 4) Tragen Sie in diesem Schritt bitte Ihre persönlichen Daten ein. Im Namen und Vornamen sind nur lateinische Buchstaben (A-Z, a-z, ß, äöü, äÖÜ), Hochkomma, Leerzeichen und Bindestriche zugelassen. Sollte Ihr Name Buchstaben enthalten, die auf eine deutschen Tastatur nur durch Tastenkombinationen erzeugt werden können, z.B. französiche, polnische oder schwedische Zeichen können diese nicht eingegeben werden. Sollte in Ihrer Adresse kein Straßenname vorkommen, so tragen Sie in das Feld "Straße" bitte ebenfalls den Ort ein. In das Feld Hausnummer können Sie Zahlen und Buchstaben eintragen, falls Ihre Adresse auch einen Hausbuchstaben enthält. Ihre Hausnummer darf maximal 11 Zeichen umfassen. Leerzeichen sind nicht zulässig! Geben Sie Bereiche daher ohne Leerzeichen getrennt ein, z.B. 12a-c oder 48-50. Sollte in Ihrer Adresse keine Hausnummer vorkommen, so tragen Sie in das Feld "Hausnummer" bitte eine Null ein. Die von Ihnen bis zu diesem Punkt eingegebenen Daten reichen für die Registrierung für "1-Schlüssel-Dienste“aus. Wenn Sie sich für "2-Schlüssel-Dienste“ registrieren möchten, müssen Sie auch Ihr Geburtsdatum angeben. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um "2-Schlüssel-Dienste“ nutzen zu können. Sollte Ihnen lediglich Ihr Geburtsjahr bekannt sein, so geben Sie bitte z.B. "00.00.1945“ ein. Sie können Ihre Registrierung auch zu einem späteren Zeitpunkt auf "2-Schlüssel-Dienste“ erweitern. Registrieren (Schritt 3 von 4) Da bei der Nutzung des rlp-Services Personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung notwendig. Im 3.Schritt der Registrierung können Sie diese Einwilligung erteilen. Einzelheiten zum Umgang mit personenbezogenen Daten.
Registrieren (Schritt 4 von 4) In diesem Schritt erhalten Sie eine Übersicht über alle eingegebenen Daten – mit Ausnahme Ihres Passwortes. Ihr Passwort wird verschlüsselt gespeichert und niemals angezeigt. Sind alle angezeigten Daten korrekt und möchten Sie Ihre Daten speichern? Dann stimmen Sie bitte der Datenspeicherung zu und klicken Sie auf "Daten speichern“. Wenn Sie noch Korrekturen an den eingegebenen Daten vornehmen möchten, können Sie mit "zurück“ in jeweilige Eingabemaske springen.
Wie geht es weiter? Sie erhalten per E-Mail einen Link, der Sie zu Ihrer ersten Anmeldung beim rlp-Service führt. Haben Sie sich für "1-Schlüssel-Dienste“ registriert, wird ihre Registrierung automatisch freigeschaltet. "1-Schlüssel-Dienste" können Sie sofort nutzen. Eine automatische Freischaltung für "2-Schlüssel-Dienste" erfolgt nur, sofern Sie im Rahmen der Berechtigungserweiterung ein qualifiziert signiertes Dokument an den rlp-Service übergeben haben. Sofern Sie alternativ hierzu eine Berechtigungserweiterung unter Verwendung eines schriftlichen, postalisch versendeten Formulars beantragt haben, werden Sie nach dem Eingang des Antrags beim rlp-Service für "2-Schlüssel-Dienste" frei geschaltet. Hierüber werden Sie per E-Mail informiert. Für Verfahren, die einem besonders hohen Sicherheitsniveaus entsprechen, können Sie unter Verwendung eines persönlichen elektronischen Zertifikats die Zulassung beantragen ("3-Schlüssel-Dienste").
Registrierung für Firmen / Behörden
Firmen / Behörden registrieren einen Administrator und einen Vertreter. Die Aufgabe des Administrators ist es, die Firmenbenutzer einzurichten und Ihnen Berechtigungen
Registrierung: Firmendaten / Behördendaten (Schritt 1 von 5) Bitte geben Sie in diesem Schritt die Daten Ihres Unternehmens / Ihrer Behörde ein. Der Firmenname / Behördenname darf
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zwischen 1 und 40 Zeichen lang sein
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Buchstaben und / oder Ziffern enthalten
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die Sonderzeichen . - & und ' enthalten
-
weitere Sonderzeichen nicht enthalten
Das Feld Handelsregisternummer ist nur bei Firmen auszufüllen. Sollte Ihre Firma nicht im Handelsregister geführt werden, lassen Sie das Feld einfach frei.
Registrierung: Administrator, Zugangsdaten (Schritt 2 von 5) Bitte geben Sie in diesem Schritt Ihre persönlichen Zugangsdaten ein. Leerzeichen in Benutzername, E-Mailadresse oder Passwort sind nicht erlaubt. Ihre Zugangsdaten sind:
-
Ihre E-Mail-Adresse
-
Eine E-Mail-Adresse ist zwingend erforderlich, damit wir mit Ihnen kommunizieren können. Umlaute in der E-Mail-Adresse sind noch nicht erlaubt.
-
Ein selbstgewählter Benutzername, der
-
zwischen 4 und 40 Zeichen lang sein darf.
-
Buchstaben und / oder Ziffern enthalten darf.
-
die Sonderzeichen @, - und _ enthalten darf.
Groß- und Kleinschreibung wird bei dem Benutzernamen nicht beachtet.
-
Ein selbstgewähltes Passwort, das
-
zwischen 8 und 20 Zeichen lang sein darf.
-
mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen muss:
1. Gemischte Groß-/Kleinschreibung 2. Ziffern 3. Sonderzeichen Bitte beachten Sie auch den Hinweis zum Passwort in der Datenschutzerklärung.
Registrierung: Administrator, persönliche Daten (Schritt 3 von 5) Geben Sie in diesem Schritt bitte Ihre persönlichen Daten ein. Bitte beachten Sie, dass die Funktion des Administrators nur von volljährigen Personen wahrgenommen werden kann. In bestimmten Fällen benötigen wir die Anschrift Ihres Standortes z.B. für die Zusendung eines neuen Passwortes, sollten Sie Ihres einmal vergessen haben. Deshalb korrigieren Sie bitte gegebenenfalls die angezeigten Daten, so dass ein Schreiben von uns Sie persönlich erreichen kann. Für einzelne Fachverfahren kann auch eine Fax-Nummer benötigt werden.
Registrierung: Auswahl der Online-Dienste (Schritt 4 von 5)In diesem Schritt können Sie auswählen, welche Online-Dienste Ihre Firma nutzen möchte. Setzen Sie einfach bei den gewünschten Online-Diensten ein Häkchen. Durch erneutes Klicken können Sie ein gesetztes Häkchen wieder entfernen. Achtung: Sie müssen mindestens einen Online-Dienst auswählen. Ansonsten kann Ihre Registrierung nicht bearbeitet werden. Die Nutzung weiterer Online-Dienste können Sie auch später beantragen.
Registrierung: Bestätigung der Daten (Schritt 5 von 5) In diesem Schritt erhalten Sie eine Übersicht über alle eingegebenen Daten – mit Ausnahme Ihres Passwortes. Ihr Passwort wird verschlüsselt gespeichert und niemals angezeigt. Wenn alle Daten in der Übersicht korrekt sind, können Sie die Registrierung Ihrer Firma abschließen. Dazu stimmen Sie bitte erst der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten zu und klicken Sie anschließend auf "Daten speichern". Registrierung: Registrierung erfolgreich abgeschlossen Aus rechtlichen Gründen müssen Sie an alle gewählten Online-Dienste ein vorformuliertes Fax senden. Um die Faxe anzuzeigen, klicken Sie auf "Fax(e) anzeigen“. Anschließend drucken Sie bitte die Faxe auf Ihrem Firmenkopfbogen aus. Die Faxe müssen dann von dem Prokuristen / dem zuständigen Geschäftsführer Ihrer Firma unterzeichnet werden. Die unterzeichneten Faxe senden Sie bitte an die jeweils angegebene Fax-Nummer. Dieser Vorgang ist für die Freischaltung Ihrer Firma für die gewählten Online-Dienste unerlässlich! Sie sollten an dieser Stelle der Registrierung einen Vertreter bestimmen. Dazu müssen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort anmelden (Klicken Sie bitte auf den "Anmelden"-Button). Sie können die Einrichtung eines Vertreters auch zu einem späteren Zeitpunkt vornehmen und die Registrierung durch einen Klick auf "beenden" endgültig abschließen. Hinweis: Wir empfehlen die sofortige Einrichtung eines Vertreters, um sicherzustellen, dass auch wenn der Administrator nicht verfügbar ist, ein Zugriff auf das Firmenkonto möglich ist. Ist kein Vertreter registriert, kann der einmal eingerichtete Administrator nicht gelöscht werden. Es kann maximal zwei Administratorkonten geben (1 Administrator und 1 Vertreter); Administrator und Vertreter haben die gleichen Rechte.
Wie geht es weiter? Sie können sich bereits anmelden und z.B. Benutzer einrichten. Online-Dienste und zugehörige Rollen können Sie jedoch erst zuweisen, wenn Ihre Firma für den entsprechenden Online-Dienst freigeschaltet ist. Sie erhalten eine E-Mail sobald das der Fall ist.
Sperrfelder
Sperrfelder sind Eingabefelder, deren Inhalt nach der Datenspeicherung nicht mehr von Ihnen verändert werden kann. Folgende Eingabefelder der Registrierung sind Sperrfelder:
Suche
Durch die Eingabe von Schlagwörtern können Sie nach Online-Diensten suchen. Geben Sie in das Textfeld ein oder mehrere Schlagwörter ein und klicken Sie dann auf "Start" oder drücken Sie die Enter/Return-Taste. Das Ergebnis der Suche wird Ihnen in der mittleren Spalte angezeigt. Ist die Suche erfolglos, erhalten Sie in der mittleren Spalte eine entsprechende Meldung. Versuchen Sie es dann mit einem anderen Schlagwort. Möglicherweise wird der von Ihnen gesuchte Online-Dienst auch noch nicht online angeboten. Vielleicht hilft Ihnen bei Ihrer Suche auch die Sortierung der Online-Dienste (nach A-Z, nach Anbietern, nach Lebenslagen, nach Zielgruppen) weiter. In der linken Spalte können Sie die gewünschte Sortierung auswählen.
Timeout der Sitzung
Nach 20 Minuten Untätigkeit wird ihre Anmeldung aus Sicherheitsgründen automatisch ungültig. Es kommt zu einem sogenannten Timeout. Sie müssen sich dann erneut mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort anmelden.
Vertreter
Als Administrator sollten Sie einen Vertreter für sich einrichten. Ihr Vertreter besitzt die gleichen Rechte wie Sie. Vertreter und Administrator können sich gegenseitig - jedoch nicht sich selbst - löschen und dann wieder eine andere Person als Vertreter / Administrator registrieren. Es können max. zwei Vertreter/ Administrator registriert werden.
Sicherheitsstufen
Soll ein Fachverfahren, das über den rlp-Service angeboten wird, nicht für Jedermann erreichbar sein, wird es von der fachlich verantwortlichen Stelle einer Sicherheitsstufe zugeordnet. Ist ein Fachverfahren einer Sicherheitsstufe zugeordnet, können nur diejenigen Nutzer auf das Fachverfahren zugreifen, die grundsätzlich berechtigt sind, Verfahren dieser Sicherheitsstufe zu nutzen. Der rlp-Service sieht eine Unterteilung in drei Sicherheitsstufen vor: - Sicherheitsstufe 1: 1-Schlüssel-Dienste - Sicherheitsstufe 2: 2-Schlüssel-Dienste - Sicherheitsstufe 3: 3-Schlüssel-Dienste.
1-Schlüssel-Dienste
"1-Schlüssel-Dienste“ sind Online-Dienste des rlp-Service, für die eine Registrierung notwendig ist. Die Freischaltung erfolgt automatisch. Für Firmen gilt die Unterteilung der Online-Dienste im rlp-Service in "1-Schlüssel-Dienste“ und "2-Schlüssel-Dienste“ nicht, da die Freischaltung für jeden Online-Dienst einzeln erfolgt.
2-Schlüssel-Dienste
"2-Schlüssel-Dienste" sind Online-Dienste des rlp-Service, die mit sensiblen Daten arbeiten und für deren Nutzung ein höheres Maß an Gewissheit über die Identität des Nutzers gewährleistet sein muss. Sie können "2-Schlüssel-Dienste" nutzen, sofern Sie im Rahmen der Berechtigungserweiterung ein qualifiziert signiertes Dokument an den rlp-Service übergeben haben. Sie werden dann automatisiert zur Nutzung von "2-Schlüssel-Dienste" berechtigt.Alternativ hierzu können Sie eine Berechtigungserweiterung unter Verwendung eines schriftlichen, postalisch versendeten Formulars oder via Fax beantragen. Nach dem Eingang des Antrags beim rlp-Service werden Sie dann für "2-Schlüssel-Dienste" frei geschaltet. Hierüber werden Sie per E-Mail informiert.
Zweiter Administrator
Als Administrator sollten Sie einen zweiten Administrator für sich einrichten. Dieser besitzt die gleichen Rechte wie Sie und kann Sie bei Abwesenheit vertreten. Die beiden Administratoren können sich gegenseitig - jedoch nicht sich selbst - löschen und dann wieder eine andere Person als weiteren Administrator registrieren. Es können maximal zwei Administrator registriert werden.
Qualifizierte elektronische Signatur
Die Erweiterung der Berechtigung auf Verfahren der Sicherheitsstufe 2 (2-Schlüssel-Dienste) ist unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur möglich. Bei einer qualifizierten elektronischen Signatur handelt es sich vereinfacht gesprochen um eine digitale Unterschrift, die einer Unterschrift unter ein Papierdokument von ihrer Bedeutung her gleich gestellt ist. Sie wird unter Einsatz mathematischer Verfahren mit Hilfe eines Schlüsselpaares - bestehend aus einem öffentlichen und einem privaten Schlüssel - erzeugt. Mit Hilfe dieses Verfahrens kann jederzeit die Authentizität des Versenders sowie die Unverfälschtheit der Daten festgestellt werden. Ausgegeben werden die qualifizierten elektronischen Signaturen durch sog. Zertifizierungsdiensteanbieter, auch Trustcenter genannt. Weitere Informationen zu digitalen Signaturen und eine Liste der zugelassenen Zertifizierungsdiensteanbieter finden Sie auf den Web-Seiten der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen: http://www.bundesnetzagentur.de
Berechtigungen erweitern
Als registrierter, privater Nutzer des rlp-Service können Sie Verfahren der Sicherheitsstufe 1 nutzen. Ferner haben Sie die Möglichkeit Fachverfahren, die von den Verantwortlichen einer höheren Sicherheitsstufe zugeordnet worden sind, zu nutzen, sofern Sie für die entsprechende Sicherheitsstufe zugelassen wurden. Eine Berechtigungserweiterung von Verfahren der Sicherheitsstufe 1 zu Verfahren der Sicherheitsstufe 2 können Sie als privater Nutzer unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur beantragen; alternativ können Sie einen Formularvordruck verwenden, den Sie manuell unterzeichnen und dann einsenden. Firmen beantragen dagegen die Zulassung zu bestimmten Verfahren der Sicherheitsstufe 2 immer unter Verwendung eines Formularvordrucks. Eine Berechtigungserweiterung auf Verfahren der Sicherheitsstufe 3 setzt grundsätzlich voraus, dass Sie im Besitze einer Signaturkarte mit einem Authentifizierungszertifikat sind. Sollte ein Authentifizierungszertifikat nicht vorliegen, kann auch ein üblicherweise auf Signaturkarten vorhandenes Verschlüsselungszertifikat verwendet werden. In der Regel muss das entsprechende Zertifikat im lokalen Zertifikatsspeicher Ihres PCs abgespeichert und von dort auf die rlp-Service-Plattform hochgeladen werden. Einzelheiten zum lokalen Speichern Ihres Zertifikats entnehmen Sie bitte der Hilfe Ihres Zertifikatsausstellers.
Zugangseröffnung Virtuelle Poststelle
Der rlp-Service bietet Ihnen die Möglichkeit, mit Stellen der öffentlichen Verwaltung in Rheinland-Pfalz auf elektronischem Wege zu kommunizieren.Sie können hierbei zum einen auf Online-Angebote der Behörden zugreifen und sich auf diesem Wege Informationen, die Sie benötigen, beschaffen. Zum anderen können Sie aber auch Anfragen an bestimmte Behörden stellen, Unterlagen einreichen, Anträge stellen etc. Sofern Sie wünschen, dass die Behörden ihrerseits den rlp-Service nutzen, um Ihnen auf elektronischem Wege Dokumente zukommen zu lassen, ist es nötig, dass Sie sich hiermit einverstanden erklären. Denn § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz regelt, dass eine übermittlung elektronischer Dokumente zwischen Behörde und Bürger nur zulässig ist, wenn der Empfänger den Zugang eröffnet hat, d.h. sich mit dem Erhalt elektronischer Dokumente einverstanden erklärt hat. Der rlp-Service bietet Ihnen an, eine Erklärung, mit der Sie diese übermittlung elektronischer Dokumente gestatten, abzugeben. Es wird Ihnen unter "Zugangseröffnung" ein entsprechendes Menü angeboten. Innerhalb der Arbeitsschritte, die Sie im rlp-Service zur Eröffnung eines Zugangs zu durchlaufen haben, können Sie festlegen, ob Sie elektronische Dokumente von allen Behörden oder nur von bestimmten, durch Sie festgelegten Behörden akzeptieren möchten. Des Weiteren können Sie bestimmen, auf welchem Wege Ihnen elektronische Dokumente übermittelt werden dürfen. Sie können wählen zwischen E-Mail und Ihrem rlp-Service-Postfach. Ferner können Sie festlegen, ob Behörden Ihnen Dokumente nur in bestimmten Formaten übersenden sollen oder aber ob Sie alle Dokumentenformate zulassen möchten. Eine Einschränkung der Formate ist jedoch nur in der Weise möglich, dass Sie zumindest die folgenden Formate akzeptieren: - ASCII (American Standard Code for Information Interchange) - Unicode - RTF (Rich Text Format) - Adobe PDF (Portable Document Format) - XML (Extensible Markup Language) - TIFF (Tag Image File Format) - Microsoft Word ohne aktive Komponenten (z. B. Makros) Die Behörde, der Sie eine Nachricht zukommen lassen möchten, hat ihrerseits den Zugang von elektronischen Dokumenten auf bestimmte, von ihr akzeptierte Formate beschränkt. Bei Auswahl der Behörde, mit der Sie kommunizieren möchten, wird Ihnen angezeigt, welche Formate die gewünschte Behörde zugelassen hat. Wählen Sie ein anderes als das von der Behörde akzeptiertes Format, wird Ihre Nachricht zwar über den rlp-Service an die Behörde transportiert, diese kann aber unter Umständen das Dokument nicht bearbeiten. Damit Mitarbeiter von Behörden in Erfahrung bringen können, ob Sie elektronische Dokumente von ihrer Behörde empfangen möchten, können die behördlichen Mitarbeiter mittels einer Datenbank prüfen, ob Sie einen Zugang zugunsten ihrer Behörde eröffnet haben. Die behördlichen Mitarbeiter können hierzu in der Datenbank nach den Suchkriterien "Name, Vorname, Adresse und/oder E-Mail" recherchieren. Nur wenn Sie einen entsprechenden Zugang zugunsten der betroffenen Behörde oder aber zugunsten sämtlicher Behörden eröffnet haben, zeigt die Datenbank dem behördlichen Mitarbeiter Ihre mit mindestens einem Suchkriterien übereinstimmenden Registrierungsdaten "Name, Vorname, Adresse, E-Mail" an und ermöglicht ihm so, Ihnen elektronisch Dokumente zuzusenden. Mit der Erklärung der Zugangseröffnung willigen Sie in diesen Zweck und in diese Form der Verarbeitung Ihrer Registrierungsdaten ein. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, indem Sie dem rlp-Service per E-Mail mitteilen, dass Sie die Zugangseröffnung widerrufen. Um die an Sie übersendeten Dokumente gegen eine unbefugte Einsichtnahme zu schützen, sollten diese asymetrisch verschlüsselt werden. Sofern eine Nachricht an Ihr rlp-Service-Postfach versendet wird, wird die Nachricht durch den rlp-Service verschlüsselt. Für die Verschlüsselung von Nachrichten, die per E-Mail übertragen werden, ist es notwendig, dass Sie ein Zertifikat zur Verschlüsselung besitzen und den öffentlichen Schlüssel im Rahmen des Prozesses der Zugangseröffnung auf die rlp-Service-Plattform hochladen. Mit Hilfe dieses öffentlichen Schlüssels werden dann alle an Sie versandten elektronischen Dokumente verschlüsselt. Weitere Informationen zum Thema Verschlüsselung finden Sie hier. Mit dem Zugang eines elektronischen Dokuments können Ihnen rechtlich verbindlich Mitteilungen überstellt werden. Bspw. kann Ihnen eine Einreichung von Unterlagen aufgegeben werden, damit diese in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren berücksichtigt werden können; eine Nichtbeachtung dieser Aufforderung kann sich dann rechtlich nachteilig auswirken. Sie sollten also im Falle der elektronischen Zugangseröffnung regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach oder Ihr rlp-Service-Postfach auf neue Eingänge überprüfen. Weiter möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass die Eröffnung eines elektronischen Zugangs nicht ausschließt, dass eine Behörde z.B. für die Durchführung eines Verfahrens mehrfach erforderliche Antragsunterlagen zusätzlich auch in Papierform anfordert. Außerdem ist zu beachten, dass die hier beschriebene Zugangseröffnung derzeit nur für elektronische Dokumente gilt, für die nicht durch eine gesetzliche Regelung die Schriftform ausdrücklich vorgeschrieben ist. Denn die Schriftform kann bei elektronischen Dokumenten nur durch die Verwendung der qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz erfüllt werden.
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